Recherche

Die auch politisch immer mehr in den Vordergrund tretende Zielsetzung der Erhaltung eines ökologischen Gleichgewichts und das steigende Umweltbewusstsein der Bevölkerung machen den sorgfältigen Umgang mit noch im Boden befindlichen Gefahrengütern erforderlich. Dies zeigt sich auch in der verschärften Rechtsprechung in diesem Bereich; Kontaminierte Böden etwa müssen schon seit langem sorgfältig untersucht, separiert und fachgerecht verbracht werden. Daher wird, schon aus ökonomischen Überlegungen im Vorfeld der Planung, die Notwendigkeit einer umfassenden Vorerkundung in verschiedenen Phasen offensichtlich. Durch die historisch-genetische Rekonstruktion mit Archivrecherche und die Luftbildinterpretation können mögliche Kontaminationen mit Munition erkannt werden. Truppenbewegungen und lokale Kriegsereignisse sowie die am Tage der Aufnahme erkennbaren Kampfhandlungen in der Vergangenheit können dargestellt und katalogisiert werden. Damit können den beteiligten Baufirmen und dem staatlichen und gewerblichen Kampfmittelräumern schließlich wertvolle Informationen über die pot. Munitionsgefährdung des jeweiligen Baufeldes übermittelt werden.

Erstbewertung

In unserem Gewerk der Kampfmittelräumung dient die Vorerkundung somit in erster Linie der Erstbewertung von Baufeldern, etwa zur Einstufung, ob eine hohe, geringe oder zu vernachlässigende Gefährdung zu erwarten ist. Die Auswertung von Fernerkundungsdaten, hier also von Kriegsluftbildern, wird von uns als ein wichtiges komplementäres Planungsinstrument angesehen, das den Bereich der Vorplanung beschleunigen und die Kosten u. U. reduzieren kann. Zur Einstufung des Gefährdungspotentials, etwa der verwendeten Abwurfkaliber, zur Erkennung von Bodenkämpfen, verfüllten Gräben, Bunkern, Flakstellungen usw. ist es ein äußerst wertvolles Hilfsmittel.

Gleichzeitig muss davor gewarnt werden, die Fernerkundung als einziges Instrument der Kampfmittelräumung zu idealisieren. Wie unter der Rubrik „Beratung“ bereits dargestellt, können längst nicht alle Kriegsereignisse im Luftbild erkannt werden. Verlegte, versprengte, notabgeworfene oder vergrabene Munition, Bomben, die für Brückensprengungen am Widerlager vorbereitet wurden oder gefüllte, bezünderte Sprengkammern in alten Brücken sind luftsichtig niemals erkennbar.

Dies führt nicht selten zur berechtigten Verunsicherung und Verärgerung von Kunden – sie haben eine teure Luftbildauswertung beauftragt, die im Ergebnis „keinen Kampfmittelverdacht“ erbracht hat. Als Abschluss dieser Auswertung wird von den meisten uns bekannten Auswertestellen der Schlusssatz „Diese Luftbildauswertung kann nicht als Garantie für Kampfmittelfreiheit verstanden werden“ o.s.ä. beigefügt. Ohne eine (technische) Freigabeerklärung, unterschrieben von einem Feuerwerker, arbeiten die meisten Spezialtiefbauer oder Erdbauunternehmen jedoch nicht mehr. Der Bauherr beginnt damit oft wieder von vorne und muss zusätzlich noch kostenintensive technische Erkundungen ausführen lassen.