Die sog. „baubegleitende Kampfmittelräumung“ soll der frühzeitigen Erkennung von Kampfmitteln sowie der Verhinderung von Kampfmittelverlagerungen oder der Überbauung belasteter Bereiche dienen. Nach dem Sondieren der Fläche wird der Boden meist bauseits unter visueller Kontrolle durch einen Feuerwerker vorsichtig schichtweise bis zur Aushubsohle abgetragen. Die so entstandenen freien Flächen werden dann mit Sonden systematisch untersucht, tiefere Befunde ggf. geräumt.
Baubegleitende Maßnahmen in Form von Aushub- oder Bohrüberwachungen werden von uns in erster Linie als letzte Sicherungsmaßnahme verstanden, wenn alle andere Methoden ausgeschöpft sind oder aufgrund von fehlenden, bauseitigen, technischen Möglichkeiten (Befunde unter Gebäuden, Straßen, Leitungen usw. ohne signifikanten KM Verdacht) Bergungen nicht oder nur mit größtem Aufwand ausgeführt werden können. Die BG Bau weißt nicht zu Unrecht darauf hin, dass bei einem Unfall im schlimmsten Fall nur eine Person mehr zu Schaden gekommen ist und stellt eindeutig klar „zuerst Räumen, dann Bauen“.
Was aber in den vielen Fällen getan werden soll, in denen eine Räumung technisch kaum oder gar nicht möglich ist, etwa weil Gleise nicht rückgebaut werden können, Anomalien unter Autobahnen oder einem Nachbargebäude liegen usw., wird auch in der DGUV Information 201-027 nicht geklärt.
Wir sind der Auffassung, dass in solchen Fällen mit gesundem Menschenverstand eine einvernehmliche fachlich und auch wirtschaftlich vertretbare Lösung nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Bauherren, seinem AN, dem KMBD und uns herbeizuführen ist. Wenn dies nach reiflicher Überlegung und in Ermangelung eines signifikanten Munitionsverdachtes nur über eine Begleitung erreicht werden kann, ist dies vertretbar.